Verein zur Förderung der Pfarrgemeinde Uedelhoven e.V.


An dieser Stelle berichten wir über aktuelle bzw. geplante Vorhaben.

Unsere Aktivitäten der Vergangenheit finden Sie im Tagebuch.

Aktuell beschäftigt uns die Übernahme des Pfarrheims durch den Förderverein

Übernahme des Pfarrheims durch den Förderverein

Das PfarrheimDie Entwicklung ist nicht neu. Priestermangel, zurückgehende Kirchenbesucherzahlen etc. führen dazu, dass die meisten Pfarrhäuser - nicht nur in unserer Gegend - nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck dienen, Wohnung für die örtlichen Pfarrer zu sein. In Ripsdorf, Blankenheimerdorf und Mülheim sind die Pfarrhäuser bereits verkauft.

Auch bei uns in Uedelhoven ist seit dem Wegzug von Pfarrer Hahn eine neue Situation eingetreten. Mittlerweile ist das Pfarrhaus an Privatleute vermietet. Ein Verkauf ist aus unserer Sicht nur eine Frage der Zeit, denn welches Interesse sollte die Kirche daran haben, Pfarrhaus und Pfarrheim als Eigentum zu behalten?

Im Pfarrheim finden seit je her eine Reihe von Veranstaltungen statt. Neben kirchlichen Anlässen (z.B. für Kommunion- und Firmvorbereitungen oder als Versammlungsort für Sitzungen der kjrchlichen Gremien) dient das Pfarrheim auch vielfach als Ort für private oder gesellschaftliche Anlässe. Ob Seniorennachmittag, Geburtstagsfeier oder Bundestagswahl: das Pfarrheim wird vielfältig genutzt ! Im Pfarrheim ist darüber hinaus das Archiv - Gedächtnis von Uedelhoven und der Pfarrgemeinde - untergebracht.

Unsere Sorge ist: wenn das Pfarrhaus verkauft wird, geht damit auch ein Verkauf des Pfarrheims einher. Damit wäre das Pfarrheim für die Allgemeinheit verloren. Das darf nicht passieren!

Deshalb haben wir uns als Förderverein schon sehr frühzeitig darum gekümmert und Verhandlungen mit den zuständigen kirchlichen Gremien aufgenommen. Derzeit ist die Entscheidungslage von Kirchenvorstand und Förderverein wie folgt:

  • Pfarrhaus und Pfarrheim werden grundbuchmäßig voneinander getrennt
  • der Förderverein trägt die Kosten für das Pfarrheim und schließt mit der Kirchengemeinde einen entsprechenden Nutzungsvertrag

Der Nutzungsvertrag sieht folgende Eckpunkte vor:

  • das Grundstück, auf dem Pfarrhaus und Pfarrheim stehen, wird so geteilt, dass bei Bedarf getrennter Besitz und Bewirtschaftung in sinnvoller Weise ermöglicht wird
  • die Kirche bleibt zunächst Eigentümer des Pfarrheims
  • der Förderverein kann die Übertragung des Pfarrheim nebst entsprechendem Grundstück verlangen, wenn:
    • das Grundstück veräußert werden soll
    • die Pfarrgemeinde Uedelhoven-Ahrdorf aufgelöst wird bzw. ihre rechtliche Selbständigkeit verliert
    • das Pfarrheim von der Kirchengemeinde für einen längeren Zeitraum einer anderen Nutzung als der eines Pfarrheims zugeführt werden soll
  • bei einem Verkauf des Pfarrhauses werden aus dem Verkaufserlös x EUR für die Trennung der Versorgungsanlagen etc. verwendet
  • die Nutzung des Pfarrheims durch den Förderverein ist an bestimmte Bedingungen gebunden (Beispiel: es darf keine Nutzung erfolgen, die den Grundsätzen der Kirche widerstrebt)
  • unter bestimmten Umständen kann eine Rückübertragung an die Kirche erfolgen, z.B.
    • wenn der Förderverein aufgelöst wird
    • wenn der Förderverein den Grundbesitz ohne Zustimmung weiterveräußert

Durch die geplanten Regelungen ist gewährleistet, dass das Pfarrheim jederzeit entsprechend den Interessen von Kirche und Förderverein genutzt wird und für Kirche und Dorf erhalten bleibt.

Wir hoffen, dass die Verhandlungen bald zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden können und werden an dieser Stelle darüber informieren.